Feuerwerk in Silvesternacht birgt Risiken

Durlacher Stadtkirche in der Silvesternacht. Foto: cg

Durlacher Stadtkirche in der Silvesternacht. Foto: cg

Ordnungs- und Bürgeramt weist auf die Gefahren hin.

Feuerwerk an Silvester gehört auch in Karlsruhe für viele Bürgerinnen und Bürger zur guten Tradition. Doch das Abfeuern von Böllern und Raketen birgt etliche Risiken und führt in der Neujahrsnacht immer wieder zu Verletzungen. Dr. Björn Weiße, Chef des Ordnungs- und Bürgeramts (OA), rät daher zur Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern und weist weiter darauf hin, dass diese aus rechtlichen Gründen nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden dürfen. „Vor allem Kinder, kranke und ältere Menschen leiden unter dem Lärm, den viele Feuerwerkskörper verursachen“, so Weiße.

Gefahren gehen häufig von den Knallern und Böllern aus, die in Deutschland wegen fehlender Sicherheitsanforderungen gar nicht zugelassen sind, aber im Ausland oder via Internet gekauft werden. In Deutschland darf nur von vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene Pyrotechnik der Kategorie 1 und 2 über den Ladentresen. Zur Kategorie 1 gehören Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Diese erwerben dürfen Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind. Böller, Fontänen und Raketen, die zur Kategorie 2 gehören, dürfen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahrs gekauft - und nur am Mittwoch, 31. Dezember, und Donnerstag, 1. Januar, abgebrannt werden. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter: www.bam.de.

Feuerwerke mit Knall- und bunten Lichteffekten werden zunehmend auch bei Geburtstagen, Hochzeiten und sonstigen privaten Feiern immer beliebter. „Anträge auf Ausnahmegenehmigungen, auch an anderen Tagen als Silvester und Neujahr Raketen und Böller abzuschießen haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen“, erklärt der OA-Chef. In gleichem Maße auch die Beschwerden von Anwohnern über unzumutbaren Lärm. Den in vielen Fällen berechtigten Beschwerden kann und will sich das Ordnungsamt nicht verschließen und künftig bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen „weniger großzügig entscheiden“, kündigt Weiße einen Kurswechsel an. „Schöne Effekte können auch mit anderen Mitteln erzielt werden“, fordert der OA-Chef die Feiernden stattdessen „zu individueller und geräuscharmer Kreativität“ auf.

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