Deshalb macht der KVV diesen Kunden ein besonderes Angebot, damit sie auch weiterhin selbstständig mobil bleiben: Wer im Rollstuhl sitzt und den Fahrweg im SEV-Bus nicht aufnehmen kann, darf sich ein Taxi bestellen. Der komplette Rechnungsbetrag wird später vom KVV zurückerstattet.
Die Sonderregelung gilt bis zum Ende der Sperrungen am 15. September 2014 für alle Fahrten von Durlach, Wolfartsweier, Grötzingen, Pfinztal, Walzbachtal, Graben-Neudorf, Weingarten und Untergrombach in die Karlsruher Innenstadt und von dort zurück, die normalerweise mit der Tram 1, 2 oder 8 den S-Bahn-Linien S31, S32, S4 oder S5 beziehungsweise mit der Regionalbahn R2 durchgeführt werden.
Und wie funktioniert das Ganze?
Vermittelt werden die Fahrten von der Taxizentrale Karlsruhe. Dort können sich KVV-Kunden im Rollstuhl unter der Rufnummer 0721 / 944144 ein Taxi bestellen. Der Fahrgast entrichtet am Ziel zunächst selbst den Fahrpreis und lässt sich dafür eine Quittung ausstellen. Auf dieser muss die Tram-, S-Bahn- beziehungsweise Regionalzug-Strecke vermerkt sein, die er mit der Taxifahrt ersetzt hat. Der Verbund benötigt diese Information, um die Rechnung dem betroffenen Verkehrsunternehmen zuordnen zu können. Denn bei dem Angebot arbeiten die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK), die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und die Deutsche Bahn (DB) zusammen.
Diese Quittung muss nun zusammen mit Angaben zur Kontoverbindung sowie einer Kopie des Behindertenausweises an den KVV geschickt werden. Das geht entweder per E-Mail mit eingescanten Dokumenten an reklamationen(at)kvv.karlsruhe.de oder postalisch an KVV-Kundenservice, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe. Die Mitarbeiter bearbeiten die Anfrage und überweisen den ausgelegten Betrag auf das angegebene Kundenkonto.