„Wir waren bei der letzten Besprechung vor knapp einem Jahr in der Sache eigentlich schon durch“, so der Sozialdemokrat. Offen blieb bei der Besprechung am 28. September 2012 im Grunde nur die Frage der konkreten Mindestpegelregelung auf der Pfinz. Hier gebe es aber nun mit dem Vorschlag der Stadt Karlsruhe, einen neuen Pegel an der Steiernen Brücke nördlich der Untermühlsiedlung einzurichten, eine gute Lösung. Ist an diesem Pegel ein Wasserstand von mindestens 50 cm gegeben, sichere dies eine Mindestwassertiefe von 30 cm entlang der gesamten Pfinz. Dies entspräche dann auch genau der Regelung an der Alb, an der ein Wasserstand von 50 cm am Pegel Ettlingen Voraussetzung für das Befahren mit Kanus ist.
Dass nun ein Jahr später nochmals mit neuen Forderungen nachgekartet wird, hält der Parlamentarier jedoch für völlig inakzeptabel. Schließlich hatte das Regierungspräsidium allen Beteiligten nochmals bis zum 31. Januar 2013 Zeit gegeben, weitere Änderungswünsche einzubringen. Gegeben habe es bis dahin aber nur einige kleinere Änderungsvorschläge der Stadt Karlsruhe.
Dass nun von Seiten einzelner (nicht aller!) kommerzieller Kanuverleiher drei Tage vor der geplanten endgültigen Unterzeichnung der Selbstverpflichtung Nachforderungen kommen und (obwohl der Termin bereits seit 18. Juni 2013 bekannt war), plötzlich Terminprobleme vorgeschoben werden, wecke Zweifel an dem grundsätzlichen Willen dieser Unternehmen, sich auf naturverträgliche Regelungen für das Kanufahren in Karlsruhe einzulassen.
Dabei weist der Karlsruher Abgeordnete, der auch Obmann der SPD im Umweltausschuss des baden-württembergischen Landtags ist, darauf, dass dies zu einer neuerlichen Eskalation des Streits führen und möglicherweise auch die Landespolitik gesetzgeberisch auf den Plan rufen könnte. Da der Gemeingebrauch des Wassers ein hohes Gut ist, habe die grün-rote Landesregierung trotz anders lautender Wünsche der Naturschutzverbände und mancher Kommune (z.B. der Stadt Karlsruhe) im Rahmen der derzeit laufenden Novellierung des Wassergesetzes (WG) auf eine Änderung des jetzigen § 28 Abs. 2 WG verzichtet und diesen 1:1 in den Entwurf für das neue Gesetz übernommen.
„Allerdings verlangt dies auch, dass mit dem Allgemeingut Wasser verantwortungsvoll umgegangen wird“, so Stober. Es sei daher wichtig, dass dies nicht nur die Kanu-Sportvereine, sondern auch die gewerblichen Kanuverleiher verstehen. „Für Massentouren mit offenkundig alkoholisierten Teilnehmern, wie sie Durlach in den letzten Jahren am Vatertag oder am 1. Mai erleben musste, darf künftig kein Platz mehr sein“, so der Sozialdemokrat.
Er hoffe daher, dass nach einer Denkpause auf allen Seiten doch noch Einsicht einkehre und es zu einer Unterzeichnung der Selbstverpflichtung komme. In diesem Zusammenhang verweist Stober auf das äußerst konstruktive Gespräch, das es auf seine Einladung hin kurz vor den Sommerferien mit Vertretern des Landesfischereiverbands und des Anglervereins Durlach zu diesem Thema gab. „Es wäre daher absurd, wenn sich gerade jetzt die kommerziellen Kanuverleiher einer tragfähigen Lösung verweigern“, so Stober.