Am einfachsten lässt sich das Problem einer verlegten Steuer Identifikationsnummer lösen, wenn man noch einen Steuerbescheid oder eine Lohnsteuerbescheinigung hat, denn dort ist die Steuer-Identifikationsnummer vermerkt.
Aber auch ohne diese Unterlagen kann geholfen werden, allerdings nicht direkt vom Finanzamt. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Nummer gespeichert und schickt sie wieder zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Steuer-ID allerdings nur per Brief an die aktuelle Meldeadresse verschickt – es dauert also ein bisschen, bis man sie wieder in den Händen hält.
Und so funktioniert es
Es gibt drei Möglichkeiten, die Steuer-Identifikationsnummer anzufordern:
- Sie füllen das Formular Mitteilung der Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern aus (siehe Links).
- Sie schreiben eine E-Mail an info(at)identifikationsmerkmal.de und bitten darum, dass man Ihnen Ihre Steuer-Identifikationsnummer erneut mitteilt.
- Sie wenden sich per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.
Folgende Angaben müssen Sie mitschicken, um die Steuer-ID erneut ausgestellt zu bekommen:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Geburtsort
- Geburtsdatum
Benötigt wird die Steuer-ID in Zusammenhang mit den elektronischen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) und im Lohnsteuerermäßigungsverfahren (Freibeträge).