Familien mit mindestens zwei Kindern in Betreuungseinrichtungen erhalten Ermäßigungen bei den Beiträgen. Die CDU-Fraktion erkundigt sich in einer Anfrage nach der Bearbeitungsdauer der Kostenerstattungen im Rahmen der sogenannten trägerübergreifenden Geschwisterkindregelung. Die Fraktion reagiert damit auf Hinweise von verschiedenen Eltern über lange Bearbeitungszeiten und auf Kritik an dem als umständlich beschriebenen Verfahren.
„Die Eltern strecken Geld für die Beiträge für die Betreuung Ihrer Kinder an Schulen, in Kindergärten oder Kindertagesstätten vor und bekommen es von der Stadt teilweise zurückerstattet. Dieses Verfahren muss möglichst unbürokratisch aufgebaut sein und eine schnelle Auszahlung erlauben“, betont die Fraktionsvorsitzende Gabriele Luczak-Schwarz. Die Anfrage solle helfen Vereinfachungsmöglichkeiten und Verbesserungen für das Verfahren herauszuarbeiten.
Sind die Kinder in Einrichtungen verschiedener Träger, erhalten auch diese Eltern eine Ermäßigung – die sogenannten tragerübergreifende Geschwisterkindregelung.
„Die Eltern müssen derzeit bei beiden Trägern den höheren Beitrag für das Erstkind bezahlen. Erst nach Ende des Kindergarten- bzw. Schuljahres können die Eltern einen Antrag auf die teilweise Erstattung der Kosten stellen. Vor allem bei Familien mit geringerem Einkommen ist das ein sehr großer Nachteil“, verdeutlicht die familienpolitische Sprecherin Stadträtin Bettina Meier-Augenstein. Wichtig sei daher zu wissen, wie viele Familien derzeit betroffen seien und in welcher Höhe die Familien derzeit durch die Vorauszahlungen belastet würden.