Hierbei soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Bebauungsplan zu erörtern sowie sich zur Planung zu äußern.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplanentwurf wird zu einem späteren Zeitpunkt für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können nochmals Stellungnahmen abgegeben werden.