Durlach wieder eigenständig?

Durlach wieder eigenständig? Foto: wobla

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Zwangseingemeindung jährt sich 2013 zum 75. Mal.

In Durlach sind die Bürger stolz auf die Geschichte „ihres“ Stadtteils. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wird darauf hingewiesen, dass die Markgrafenstadt als „Mutter Karlsruhes“ lange vor der Fächerstadtgründung Residenz des Markgrafen war.

Bis heute pflegt der mit rund 30.000 Bewohnern einwohnerstärkste Karlsruher Stadtteil sein Image als eigenständige Kleinstadt mir historischer Altstadt und viele der im Karlsruher Rathaus gefällten Entscheidungen werden mit einem lauten Murren kommentiert. Da wird dann immer wieder der Ruf nach mehr Selbstständigkeit laut – und auch hier bemühen die Durlacher allzu gerne die Geschichtsbücher.

Denn die Eingemeindung Durlachs am 1. April 1938 – also vor 75 Jahren – geschah keinesfalls freiwillig, sondern war eine Zwangseingemeindung unter den Nazis gegen den Willen der Durlacher, initiiert vom damaligen Gauleiter Robert Wagner. Als Zugeständnis von Seiten der Verwaltung blieben wenigstens Finanzamt und Amtsgericht in der Markgrafenstadt. „Die Eingemeindung während der Nazizeit war ein klarer Unrechtsakt“, stellt Jurist und SPD-Ortschaftsrat Dr. Jan- Dirk Rausch klar.

Der Experte fürs Verwaltungsrecht hat sich intensiv mit der Eingemeindungsgeschichte befasst und ist dabei auf mehrere fragwürdige Vorgänge gestoßen. Denn auch nach Kriegsende wurde der Willen von 6.000 Durlachern, die sich an einer Unterschriftensammlung beteiligten, um Durlach per Gesetz zur selbstständigen Gemeinde erklären zu lassen, schlichtweg übergangen – und im Mai 1950 wurde ein offiziell gestellter Ausgemeindungsantrag vom damaligen Landtag zurückgenommen. „Das war eigentlich verfassungswidrig“, so Rauschs Einschätzung des damaligen Verfahrens.

Wie stehen aber heute die Chancen auf eine Ausgemeindung der Markgrafenstadt? Gibt’s überhaupt eine Möglichkeit, wie Durlach seine von einigen Lokalpatrioten erhoffte Selbstständigkeit wieder erlangen könnte? Prinzipiell ja, meint der Verwaltungsjurist. Dafür aber müssten Stadt Karlsruhe und Ortsverwaltung Durlach die bestehenden Verträge gemeinsam auflösen. Dass die Stadt einem solchen Verwaltungsvorgang zustimmen werde, sei jedoch wohl auszuschließen.

Was aber, wenn die Initiative lediglich von Seiten der Durlacher gefordert wird? Dann gestalte sich die Sache ungleich schwieriger, weiß Rausch. Denn dafür müsste die Verfassungswidrigkeit der Vorgänge von 1950 nachgewiesen werden. Das sei aber schon deshalb kaum möglich, weil der württembergisch- badische Landtag zwei Jahre später wegen der ebenfalls von zahlreichen verfassungsrechtlichen Bedenken begleiteten Neugründung des Südweststaates Baden-Württemberg bereits Geschichte war. Und andere Alternativen zu einer möglichen Ausgemeindung Durlachs, wie etwa durch eine per Volksabstimmung beschlossene Gesetzesänderung seien wegen der verworrenen Rechtslage wenig erfolgversprechend.

Ohnehin werde eine Ausgemeindung in Durlach nicht ernsthaft angestrebt, stellt Rausch in seiner Funktion als Ortschaftsrat klar. In derselbigen pocht er allerdings auf mehr Mitbestimmungsrechte des Durlacher Gremiums, denn erst seit 1989 gibt es in Durlach einen Ortschaftsrat, und der sollte „in vielen Punkten selbstbewusster gegenüber Karlsruhe auftreten“, meint Rausch abschließend.

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