Es hat sich herausgestellt, dass die bestehende, völlig intakte, aber sanierungsbedürftige Nassbiovergärungsanlage mit 4 Mio. Euro auf neuesten Stand gebracht werden kann. Im Gegensatz dazu wird der vom Amt für Abfallwirtschaft (AfA) allein propagierte Neubau einer Trockenbiovergärungsanlage mit Nachrotte, wie derzeit vom Amt kalkuliert, mindestens 20 Mio. Euro verschlingen. Dabei ist für den Neubau einer Trockenbiovergärungsanlage ein Genehmigungsverfahren erforderlich, für die Sanierung der alten Anlage nicht.
Die Bürgeraktion Eisenhafengrund verlangt nun auf der Grundlage des Landesumweltinformationsgesetzes eine Einsicht in alle Unterlagen. Dabei sollen besonders die Kostenberechnungen unter die Lupe genommen werden. Nicht nachvollziehbar ist für die Bürgeraktion die Kostenberechnung, dass die Behandlungskosten bei einer Trockenvergärungsanlage um ca. 60 Euro/Tonne unter denen der Nassvergärung liegen sollen.
Ebenso wird der Frage nachgegangen, wie es zur Ausschreibung eines Architektenwettbewerbes für den Bau der zur Trockenvergärung benötigten riesigen Halle im Eisenhafengrund gekommen ist, wenn angeblich das zukünftige Verfahren noch völlig offen sei, sowie auch noch über den Standort diskutiert werden kann, wie die Verwaltung ständig behauptet. Laut Stadtverwaltung hat ein Privatinvestor angeboten eine Bioabfallvergärungsanlage zu bauen und oder zu betreiben. Die Einsicht in die Unterlagen soll zeigen, welche Absichten der Investor hinsichtlich Kosten, Standort und Verfahren verfolgt.