„Wer schnell an seine Steuererstattung kommen will, sollte jetzt schon die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2012 bei seinem Finanzamt einreichen“, so Ulrich Buggisch, Vorsteher des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach. Ob die Erklärung im Einzelfall tatsächlich zu einer Erstattung führt, hängt von den persönlichen Verhältnissen eines jeden einzelnen ab.
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung endet zwar erst am 31. Mai 2013. Der Erklärungseingang bei den Finanzämtern nimmt jedoch von Jahresbeginn bis Ende Mai mit stark wachsender Tendenz zu. Dementsprechend entwickelt sich auch die Bearbeitungsdauer. Deshalb zahlt sich die frühzeitige Abgabe der Steuererklärung aus.
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, die für die Finanzämter in dem abgelaufenen Kalenderjahr wichtigen Daten zum 28. Februar bundesweit einer zentralen Stelle elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sobald diese Daten den Finanzämtern vorliegen und die edv-technische Unterstützung zur Verfügung steht, kann mit der Bearbeitung begonnen werden. „Wir rechnen damit, dass ab Mitte März die Steuerfälle berechnet werden können und ab Ende März die ersten Bescheide den Bürgerinnen und Bürgern zugehen“, so Ulrich Buggisch.
Der Vorsteher des Amtes wirbt in diesem Zusammenhang für die elektronische Steuererklärung. „Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erklärung in elektronischer Form per ELSTER abgeben, haben weitere Vorteile. Elektronische Steuererklärungen ermöglichen eine Beschleunigung des ganzen Verfahrens, Belege und Bescheinigungen müssen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden“, hob Ulrich Buggisch abschließend hervor.