Überhängende Äste müssen so weit freigeschnitten werden, dass Fahrzeuge - im Außenbereich des Stadtgebiets auch landwirtschaftliche Fahrzeuge - ungehindert vorbeifahren können: in der Regel bis zu einer Höhe von 4,50 Meter. Form- und Pflegeschnitte sind über das ganze Jahr hindurch zulässig und erwünscht.
Besonders zu beachten sind die Belange des Natur- und Artenschutzes. Die Bäume sollen nur in den Wintermonaten beziehungsweise außerhalb der Brut- und Setzzeit gefällt werden. Die Stadt empfiehlt Gartenbesitzern und -besitzerinnen, sich vor der Fällung zu vergewissern, ob keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wildlebender Tiere betroffen sind. Sollte dies der Fall sein, bedarf es einer Prüfung. Näheres dazu teilt die Naturschutzbehörde unter Telefon 0721 / 133-3041 beziehungsweise -3043 mit.
Baumschutzsatzung beachten
Grundsätzlich muss bei allen Aktivitäten die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe beachtet werden. Sie besagt unter anderem, dass alle Bäume im Stadtgebiet, die 1 Meter über dem Erdboden einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben, unter Schutz gestellt sind. Mehr Information hierzu gibt es im Internet (s. Links) oder telefonisch beim Gartenbauamt unter 0721 / 133-6753.
















