Auch in Karlsruhe feiern viele Menschen den Jahreswechsel traditionell mit einem Feuerwerk. Das Abfeuern von Böllern und Raketen birgt allerdings zahlreiche Risiken. Das städtische Ordnungs- und Bürgeramt (OA) rät daher zur Vorsicht. Durch Achtsamkeit können viele Verletzungen vermieden werden, die durch den unvorsichtigen beziehungsweise falschen Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen. „Die Gefahren dürfen nicht unterschätzt werden. Oft sind es erhebliche gesundheitliche Schäden, die nach dem Silvesterfeuerwerk zu beklagen sind. Auch Sachschäden, etwa durch Feuerwerkskörper verursachte Brände, sind keine Seltenheit“, weiß Dr. Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts.
Das OA weist außerdem darauf hin, dass nach der Sprengstoffverordnung Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen oder auch Fachwerkhäusern abgebrannt werden dürfen. „Vor allem Kinder, kranke und ältere Menschen leiden unter dem Lärm von Silvesterkrachern“, gibt Weiße zu Bedenken. Zusätzliche Gefahren gehen häufig von Feuerwerkskörpern aus, die wegen fehlender Sicherheitsanforderungen in Deutschland nicht zugelassen sind.
Welche Anforderungen erfüllt sein müssen, legt in Deutschland das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest. Danach dürfen nur von der BAM zugelassene und entsprechend gekennzeichnete pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Zur Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen diese erwerben. Böller, Fontänen und Raketen, die zur Pyrotechnik der Kategorie 2 gehören, dürfen ab 18 Jahren gekauft und abgebrannt werden - allerdings nur am Dienstag, 31. Dezember 2013, und am Mittwoch, 1. Januar 2014. Weitere Informationen gibt es im Internet (s. Weiterführende Links).