Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurde auch ein Verfahren eingeführt zwecks Feststellung, ob die Satzung einer Körperschaft die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllt. Dies hatte eine Anpassung der Muster für Zuwendungsbestätigungen zur Folge.
Mit Schreiben vom 07. November 2013 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aktualisierte neue Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht. Die Neuerungen sind dabei optisch hervorgehoben.
Die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen stehen als ausfüllbare Formulare unter https://www.formulare-bfinv.de (Suchbegriff im Formularcenter: „Spendenbescheinigung“) im Internet zur Verfügung.
Seitens der Finanzverwaltung wird es nicht beanstandet, wenn bis zum Ende des Jahres 2013 noch die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen verwendet werden.*
Bei Fragen zu diesem Themenkreis stehen Ihnen für den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Karlsruhe-Durlach die Vereinsbeauftragte Frau Hartmann (0721 / 994-1510) und die Sachbearbeiterin für Vereine Frau Knobloch (0721 / 994-1530) zur Verfügung - siehe auch Homepage des Finanzamts.
* Ergänzung
Zwischenzeitlich haben sich Bund und Länder darüber verständigt, dass es nicht beanstandet werden soll, wenn die alten Muster bis zum 30. Juni 2014 verwendet werden.