VBK führen nächtliche Alkohol-Schwerpunktkontrollen durch: Sicherheitsempfinden der Fahrgäste erhöhen und Sauberkeit wahren

VBK

Der Konsum von Alkohol in den Bussen und Straßenbahnen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) ist seit dem 1. April 2008 verboten.

Gerade an den Wochenenden widersetzen sich allerdings immer wieder einzelne Fahrgäste dieser Regel: Der Weg zur Party oder in den nächsten Club wird zum “Vorglühen” genutzt und so kommt beispielsweise die Bierflasche mit ins Fahrzeug und es wird während der Fahrt getrunken. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) führen deshalb verstärkt nächtliche Alkohol-Schwerpunktkontrollen durch. Damit wollen sie das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste auch zu später Stunde erhöhen und die Sauberkeit ihrer Fahrzeuge sichern.

Rund alle zwei Wochen sind Fahrscheinprüfer in einer Gruppenstärke von mindestens fünf Personen in den Bussen und Bahnen im Karlsruher Stadtgebiet unterwegs und kontrollieren dort schwerpunktmäßig auf Alkoholkonsum. Durchgeführt werden diese Kontrollen vornehmlich an Freitag- und Samstagabenden zwischen 20 Uhr und 2 Uhr morgens – jener Zeit, in der die meisten Nachtschwärmer unterwegs sind. Durch die Schwerpunktsetzung auf das Thema Alkoholkonsum können die VBK-Mitarbeiter an einem Abend bis zu 50 Fahrten absolvieren und damit im Schnitt rund 1.600 Fahrgäste kontrollieren. Zirka 10.000 Fahrgäste wurden im laufenden Jahr bei den Alkohol-Schwerpunktkontrollen bereits überprüft. Anfangs fielen dabei rund drei Prozent der kontrollierten Kunden wegen unerlaubten Alkoholkonsums auf. In jeder dritten Bahn musste mindestens ein Fahrgast auf das Verbot hingewiesen werden. Nach einem halben Jahr sind diese Zahlen rückläufig (mittlerweile 2,5 Prozent) was für erste Erfolge der Aktion spricht. Zu Beginn der Kontrollen mussten die Fahrscheinprüfer zudem häufiger ein Hausverbot aussprechen. Dieses Mittel steht ihnen laut den Beförderungsbedingungen zu, wenn sich ein Fahrgast den Regeln der VBK widersetzt. Mittlerweile muss davon deutlich seltener Gebrauch gemacht werden.

Wer beim Trinken von Alkohol in der Bahn erwischt wird, wird freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass der Konsum in den Fahrzeugen verboten ist. Außerdem gilt die Regel, dass wiederverschließbare Flaschen umgehend verschlossen werden müssen. Behältnisse, bei denen das nicht möglich ist, müssen die Fahrgäste an der nächsten Haltestelle entsorgen, bevor sie die Fahrt fortsetzen. An den Haltestellen der Verkehrsbetriebe darf ebensowenig Alkohol getrunken werden.

Strafen für den widerrechtlichen Konsum von Alkohl in den Bussen und Bahnen erhebt das Prüfpersonal derzeit nicht, außer eine auffällige Verschmutzung kann einem Fahrgast klar zugeordnet werden. Dann können ihm dafür Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden. Ziel ist ansonsten, mit den regelmäßigen Kontrollen Präsenz zu zeigen und an die Vernunft der Fahrgäste zu apellieren. Dabei zeigt die Erfahrung, dass das Verbot von den meisten Angesprochenen akzeptiert wird, wenn sie erfahren, welchen Zweck die VBK damit verfolgen. Im Vordergrund steht vor allem das Sicherheitsempfinden der anderen Fahrgäste. Denn Befragungen haben ergeben, dass sich Kunden, die nachts mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und im Fahrzeug auf trinkende Personengruppen treffen, sehr unbehaglich fühlen. Zudem wollen die VBK ihren Kunden natürlich stets saubere Fahrzeuge präsentieren. Offene Bierflaschen, die mit Restinhalt auf dem Boden abgestellt werden oder dem Besitzer beim Anfahren aus der Hand rutschen, hinterlassen unschöne Lachen und unangenehmen Geruch. In den kommenden Monaten wird nun beobachtet, ob die Akzeptanz des Verbots weiter steigt. Von den anderen Fahrgästen gab es während der Kontrollen bislang durchweg sehr positive Resonanz.

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