Naturverträgliches Kanufahren ist in Karlsruhe im Kommen

Genügend Abstand zum Ufer sowie ein ausreichender Wasserstand sollten bei einer Kanufahrt auf der Pfinz selbstverständlich sein. Foto: cg

Genügend Abstand zum Ufer sowie ein ausreichender Wasserstand sollten bei einer Kanufahrt auf der Pfinz selbstverständlich sein. Foto: cg

Seit September 2011 sprechen Vertreter/innen des Regierungspräsidiums Karlsruhe, der Stadt Karlsruhe, der Kanuvereine, der Naturschutzverbände und der kommerziellen Verleiher miteinander, wie man das Befahren der Karlsruher Gewässer mit Leihbooten mit den Belangen des Artenschutzes besser vereinbaren kann.

In einer 5. Gesprächsrunde am 28. September 2012 zeichnete sich nun Einigkeit ab. In Anwesenheit von MdL Gisela Splett und MdL Johannes Stober wurde eine freiwillige Selbstverpflichtung über das Befahren der Pfinz, der Alb und des Altrheins Rappenwört weitgehend im Konsens diskutiert. MdL Werner Raab, der in einem zurückliegenden Gespräch ebenfalls wesentlich zu einer Einigung beigetragen hatte, war an diesem Termin verhindert.

Alb

An der Alb geht es um den Schutz einer sehr seltenen Libellenart, der Grünen Keiljungfer, und der ebenfalls seltenen Neunaugen. Die Larven dieser Arten leben flach im Sand eingegraben und werden empfindlich getroffen, wenn das Kanupaddel oder gar der Bootsrumpf auf Grund kommt. Man einigte sich deshalb darauf, dass erst ab einem Pegelstand von 50 cm oder mehr am Pegel Ettlingen auf der Alb gepaddelt werden soll, bzw. Kanus zum Befahren ausgeliehen werden. 50 cm Wasserstand am Pegel Ettlingen bedeuten 30 cm Wasserstand in der Alb im Bereich der Günther-Klotz-Anlage. Die Alb ist im Stadtgebiet europäisches Schutzgebiet (FFH-Gebiet).

Altrhein Rappenwört

Am Altrhein Rappenwört geht es um den Schutz der Vögel. Ein Zuviel an Störungen hatte dazu geführt, dass Eisvogel und Zwergtaucher dort nicht mehr brüteten. Der Altrhein Rappenwört ist ebenfalls Teil eines europäischen Schutzgebietes. Man einigte sich darauf, dass die Firmen nur noch geführte Touren anbieten, bei denen auf ruhiges, naturverträgliches Verhalten geachtet wird und dass dabei bestimmte Kontingente und Tageszeiten eingehalten werden. Die Kanuvereine werden nur noch Boote an Vereinsmitglieder und geübte Fahrer/innen verleihen. Die Naturschutzbehörden hoffen, dass diese Beruhigung Eisvogel und Zwergtaucher wieder erfolgreich brüten lassen, und werden dies beobachten.

Pfinz

Auf der Pfinz geht es um den Abschnitt zwischen Bogenbrücke und Hornbachbrücke. Hier soll die Beruhigung die Besiedlung des renaturierten Abschnitts mit Fisch- und Vogelarten fördern. Vereinbart wurde, dass es hier zwischen dem 01. Oktober und dem 15. Juni keine Gruppenfahrten geben darf. Einzel- und Zweierfahrten sind ganzjährig zulässig. Rücksichtsvolles Verhalten, ausreichend Abstand zu den Ufern sowie ein ausreichender Wasserstand sind auch hier Voraussetzung für das Befahren des Gewässers.

Für alle Akteure erforderten diese Kompromisse eine Einschränkung und ein Aufeinander-Zugehen. Vorgesehen ist, es jetzt ein Jahr lang mit diesen Regelungen zu versuchen und im Herbst 2013 wieder zusammenzukommen. Die Abgeordneten Stober und Splett begrüßten den konsens- und dialogorientierten Lösungsansatz des Regierungspräsidiums und hielten es für wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben und die Vereinbarung auf der Grundlage der Entwicklung vor Ort fortzuschreiben. Dies soll spätestens 2014 geschehen.

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