Das Ordnungs- und Bürgeramt entfernt ab sofort solche Fahrräder, die im absoluten Halteverbot, in Wendebereichen und Brandschutzzonen behindernd abgestellt sind. So stellen die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes bei ihren Streifengängen fest, dass Anfahrt und Aufstellen von Rettungsfahrzeugen in absoluten Halteverbotszonen durch Fahrräder erschwert werden. Außerdem, erläutert Dr. Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA), stelle gerade in Wendebereichen eine größere Anzahl abgestellter Fahrräder eine Behinderung für Kraftfahrzeuge dar.
Um Konfliktsituationen zu vermeiden, empfiehlt das OA, die Fahrradabstellangebote zu nutzen. Falls Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden, sollte darauf geachtet werden, dass Fußgänger und Fußgängerinnen nicht behindert werden. Eine Breite von 1,20 Meter muss mindestens freigehalten werden. Außerdem, so das Ordnungsamt, ließen sich durch geordnetes Abstellen Beschädigungen an den Fahrrädern vermeiden.
Fahrräder, die entfernt wurden, können beim Tiefbauamt in der Ottostraße 15 abgeholt werden (Telefon 0721/133-6676).