Positive Zwischenbilanz der Hundekontrollen

Stadt Karlsruhe

Größtenteils ordnungsgemäße Anmeldungen

Die Zwischenbilanz der Stadtkämmerei zu den ersten Hundekontrollen in diesem Jahr fiel insgesamt positiv aus. Mit Hilfe der Aktion, die vom 7. bis 12. Mai stattfand, sollten Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Hunde bisher noch nicht gemeldet hatten, auf die Meldepflicht aufmerksam gemacht werden.

Acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Kommunale Steuern führten Kontrollen an 20 verschiedenen Orten durch, etwa in einzelnen Straßen oder auch in Grün- und Hundeauslaufflächen. Insgesamt wurden 350 Hunde kontrolliert. Von ihnen waren die meisten ordnungsgemäß angemeldet.

Einige Fälle überprüft die Stadtkämmerei derzeit noch, da die kontrollierten Hunde zum Teil auch außerhalb des Gebietes gemeldet sind und somit eine Überprüfung notwendig ist. Ende April hatte die Stadt auf die Steuerpflicht für Hundehalter hingewiesen und die Hundekontrollen angekündigt. Seitdem sind weitere rund 200 Anmeldungen bei der Stadtkämmerei eingegangen. Im weiteren Verlauf des Jahres plant die Stadtkämmerei erneut, Kontrollen durchzuführen.

Die Karlsruher Hundesteuersatzung besagt, dass jeder Hund, der über drei Monate alt ist, bei der Stadtkämmerei, Sachgebiet Kommunale Steuern, angemeldet werden muss. Der Anmeldevordruck ist auf der Website der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de zu finden sowie in den Bürgerbüros oder direkt bei der Stadtkämmerei, Adlerstraße 20a, Zimmer 003, erhältlich. Telefonische Auskunft erteilt die Dienststelle unter der Nummer 0721/133-2204.

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