Nach der als „Scheibenwischerurteil“ bundesweit bekannt gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist dieses ohne Erlaubnis der Ordnungsbehörden nicht zulässig.
Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe weist darauf hin, dass es solche Genehmigungen generell nicht erteilt. Vielmehr werden sowohl gegen das Anbringen von Visitenkarten als auch gegen alle anderen Formen von „wildem“ Werben an Fahrzeugen, etwa durch Werbehandzettel, Gutscheine oder Einladungskarten, Bußgeldverfahren gegen die Verantworltlichen eingeleitet.