Bei den flächendeckenden Kontrollen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe mussten auch dieses Jahr wieder gegen 914 Kraftfahrzeugführer und Mitfahrer wegen Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht Verwarnungen, die ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro nach sich ziehen, ausgesprochen werden. Dies obwohl Gurtmuffel bereits bei Verkehrsunfällen mit geringen Geschwindigkeiten erhebliche Verletzungen oder gar den Tod riskieren. Absolutes Negativbeispiel war eine Mutter, die als Beifahrerin in einem Kraftfahrzeug ihr Kleinkind ohne jegliche Sicherung auf dem Schoß transportierte.
Bei den insgesamt 96 Kontrollaktionen stießen die Beamten leider nicht nur auf Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht. Auch 82 Fälle von Handyverstößen, elf Verstöße durch fehlende Kindersicherung (darunter der erwähnte Fall), sieben Verstöße gegen die Helmpflicht, ein Verstoß gegen die Umweltzone, sowie 93 sonstige Verkehrsverstöße wurden geahndet. Im Deliktsfeld „Alkohol am Steuer“ betrug der bei den Schwerpunktkontrollaktionen gemessene Höchstwert 2,04 Promille - mit der Folge des sofortigen Führerscheinentzugs und einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Einem Fahrzeugführer musste gar wegen gravierender Mängel am Fahrzeug die Weiterfahrt untersagt werden, da an seinem PKW Reifen mit vier unterschiedlichen Größen montiert waren. An einem der Reifen war außerdem schon die Karkasse sichtbar.