Nach den Feststellungen der bei der Kriminalpolizei Karlsruhe eingerichteten „Ermittlungsgruppe Kanalweg“ kommt als ein möglicher Hintergrund des Geschehens am 4. Juli die Spielsucht des 53 Jahre alten Täters in Frage. Offenbar hatte der Mann über Jahre hinweg an Spielautomaten größere Summen verspielt, ohne dass allerdings eine gravierende finanzielle Notlage erkennbar gewesen wäre.
Bei der Obduktion wurden in seinem Blut 0,85 Promille Alkohol festgestellt. Bei diesem eher geringen Wert erscheint Alkohol als Auslöser der Geschehnisse äußerst unwahrscheinlich.
Zu einer möglichen Erkrankung der 55-jährigen bisherigen Wohnungseigentümerin konnten trotz intensiver Recherchen keine Erkenntnisse erlangt werden.
Die weitere Spurensicherung am Tatort hat Angaben des von dem Täter freigelassenen Mitarbeiters der Sozial- und Jugendbehörde bestätigt, denen zufolge er bei dem 53-Jährigen eine zweite Handgranate wahrgenommen hatte.
Wie berichtet, hatte der Mann offenbar kurz vor der Selbsttötung in der Wohnung den Teppich in Brand gesetzt. In dessen verkohlten Resten konnte bei der akribischen Suche schließlich die bis zur Unkenntlichkeit verschmolzene Übungshandgranate entdeckt werden. Diese Feststellung war erst nach Einsatz eines Metalldetektors möglich geworden, mit dessen Hilfe die Beamten zunächst auf die Metallsplinte der Granate gestoßen waren.
Auf welchem Wege der Mann an die Granaten und die in der Wohnung beziehungsweise im Keller insgesamt sieben entdeckten scharfen Waffen einschließlich großer Munitionsmengen gekommen ist, konnten die Ermittlungen mit Ausnahme der zu seiner Selbsttötung benutzten Langwaffe nicht beantworten. Diese hatte der französische Staatsangehörige, der Mitglied in einem elsässischen Schützenverein war, nach einer entsprechenden Eintragung vor Jahren in Frankreich legal erworben. Für Deutschland hatte diese französische Berechtigung allerdings keine Wirkung; auch der Besitz dieser Waffe war daher in Deutschland illegal. Über den Verbleib von weiteren fünf in Frankreich auf ihn eingetragenen Waffen liegen gleichfalls keine Erkenntnisse vor.
Da nach den durchgeführten Ermittlungen an der Täterschaft des 53-Jährigen nicht zu zweifeln ist, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt. Zugleich wurde die 15-köpfige „Ermittlungsgruppe Kanalweg“ aufgelöst.