Mit Landesfamilienpass Kultureinrichtungen besuchen

Land Baden-Württemberg

Mit dem Landesfamilienpass 2012 können Familien kostenlos oder zu reduziertem Eintritt kulturelle Einrichtungen besuchen.

Wer den Pass erhält, ist abhängig vom Familieneinkommen und -vermögen: Den Ausweis bekommen Familien mit mindestens drei Kindergeld berechtigten Kindern, die bei ihren Eltern wohnen. Auch Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kindergeld berechtigtem Kind zusammen wohnen, können sich den Pass ausstellen lassen.

Familien, in denen ein Kindergeld berechtigtes schwer behindertes Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung lebt, sowie Familien, die Anspruch auf Hartz IV oder einen Kinderzuschlag haben und mit mindestens einem Kindergeld berechtigtem Kind eine Wohnung teilen, erhalten den Pass ebenfalls.

Als Familie gilt auch, wenn in Kinderheimen oder -dörfern eine Kindergruppe auf Dauer von einer Bezugsperson betreut wird und diese wie in einem Familienverbund zusammen leben.

Anträge stellt die Sozial- und Jugendbehörde im Rathaus West, das Stadtamt Durlach, die Ortsverwaltungen Wettersbach, Wolfartsweier, Neureut und Grötzingen sowie die Bürgerbüros Süd, Ost und das Bürgerbüro im Rathaus am Marktplatz aus. Mit dem Antrag sind Nachweise jeweils über die Kindergeldberechtigung, den Bezug von Hartz IV oder der Anspruch auf Kinderzuschlag und Schwerbehinderung des Kindes vorzulegen.

Weitere Informationen

Stadtamt Durlach auf Durlacher.de

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