Für körperbehinderte Menschen bietet das Auto oft die einzige Möglichkeit, mobil zu sein und zu bleiben.
Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze sehr wichtig, zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater und Kino, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. „Eigene“ Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Behindertenparkplätze bieten dem Fahrer oder Beifahrer eine größere Bewegungsfreiheit. Sie sind breiter als normale PKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer beispielsweise müssen ihren Rollstuhl unmittelbar neben der Fahrertür platzieren können, um ohne Probleme einzusteigen. Zudem sollten Behindertenparkplätze besonderes günstig gelegen sein, so dass es idealerweise vom Parkplatz aus nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Dies ist wichtig vor allem für gehbehinderte Menschen und Leuten mit Atemwegserkrankungen.
Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine kleine, aber sehr wichtige Hilfe im Alltag. Daher sollten Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten - auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte, „nur für fünf Minuten einkaufen“ will oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist. Für Autofahrer ohne den entsprechenden Parkausweis gilt hier wirklich ein absolutes Halteverbot. Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden - oder eine Geldbuße wird fällig. Dazu kann es auch kommen, wenn keine schwerbehinderte Person konkret an der Nutzung des Behindertenparkplatzes gehindert wurde. Deshalb gilt für nichtberechtigte Kfz-Fahrer: Bitte die Parkplätze unbedingt freihalten!
Auf Grund der angespannten Parkplatzsituation in der Karlsruher Innenstadt als Folge der Baustellentätigkeit, kommt es immer wieder zu Verstöße gegen das absolute Parkverbot auf Behindertenparkplätzen.
Diese Tatsache hat die Stadträte der Freien Wähler - Eduardo Mossuto und Jürgen Wenzel - veranlasst sich dem Thema anzunehmen und nachzufragen auch nach möglichen Alternativen:
- Wie werden diese in der Regel geahndet? Durch rigoroses abschleppen wie es in der Bundeshauptstadt Berlin praktiziert wird oder eher mit Bußgeld?
- Gibt es eine Statistik über die Häufigkeit der Verstöße gegen das absolute Parkverbot auf Behindertenparkplätzen?
- Wenn JA – Wäre ein Veröffentlichung dieser möglich?
- Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, aufgrund des hohen Bedarfs an Behindertenparkplätzen in der Innenstadt gebührenfreie Parkplätze Behinderten in Parkhäusern zeitweise kostenlos bzw. durch Kostenübernahme zur Verfügung zu stellen?