Die zwischen dem 1.10.2005 und 30.9.2006 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die jeweils zuständige Grundschule lässt sich im Internet (s. Links) finden.
Kinder, die an Privatschulen angemeldet werden, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2006 und dem 30. Juni 2007 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor von der Schulleitung – gegebenenfalls unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festgestellt wird. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Anmeldetermin: 13. März 2012
Die Eltern im Bereich der Stadt Karlsruhe werden gebeten, folgenden Anmeldetermin wahrzunehmen: Dienstag, 13. März 2012, von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in der jeweils zuständigen Grundschule. Zusätzlich stehen die Öffnungszeiten der einzelnen Schulsekretariate zur Verfügung. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch.
Alle anzumeldenden Kinder sollen möglichst persönlich vorgestellt werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch erkrankte oder Kinder mit Behinderungen anzumelden sind.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung oder der Zurückstellung vom Schulbesuch. Die Schulleiterinnen und Schulleiter erteilen entsprechende Auskunft.
Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist.