Einkommensteuerbescheide können erst ab Ende März 2012 versendet werden

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

In diesem Jahr können die Finanzämter Steuerbescheide für das letzte Jahr 2011 voraussichtlich frühestens ab Ende März 2012 versenden.

„Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen muss man bei realistischer Betrachtungsweise von diesem Termin ausgehen“, so der Amtsleiter Ulrich Buggisch.

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, die für die Finanzämter in dem abgelaufenen Kalenderjahr wichtigen Daten zum 28. Februar 2012 bundesweit einer zentralen Stelle elektronisch zur Verfügung zustellen. Dort werden diese Daten aufbereitet und den Finanzämtern zur Weiterverarbeitung bereitgestellt. In den Vorjahren haben viele Unternehmen ihre Daten erst am 28. Februar liefern können, einzelne nur verspätet.

Die Finanzämter können die eingegangenen Erklärungen erst bearbeiten, wenn die Daten für die jeweilige Steuererklärung vollständig vorliegen. Zu den notwendigen Daten zählen zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung, Beitragsdaten zu Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie die Rentenbezugsmitteilungen.

Die elektronische Übermittlung der Daten bringt auch Vorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie die Steuerverwaltung. So werden zum Beispiel Fehler beim Ausfüllen der Steuererklärung erkannt und können vom Finanzamt ohne Rückfrage korrigiert werden. Die Prüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt wird vereinfacht.

Im Übrigen weist Buggisch darauf hin, dass aufgrund der großen edv-technischen Umstellung im Jahr 2011 in allen Finanzämtern Baden-Württembergs (und auch Hessen und Niedersachsen) auch noch sehr viele Steuererklärungen für das Jahr 2010 zur Bearbeitung anstünden.

Der Amtsleiter wirbt in diesem Zusammenhang erneut für die elektronische Steuererklärung (ELSTER). „Wir empfehlen die elektronische Abgabe der Steuererklärung. Sie beschleunigt das ganze Verfahren, Belege und Bescheinigungen müssen nur noch auf Anforderung des Finanzamtes vorgelegt werden. Wer sie schon im Vorjahr genutzt hat, kann am heimischen PC die Vorjahresangaben übernehmen“, so Buggisch abschließend.

Die Steuerverwaltung stellt zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung ihr Verfahren ELSTER kostenlos zur Verfügung. Das aktuelle Programm und weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet (s. Links). Die CDs mit dem aktuellen Programm „Elster Formular“ werden ab Ende Februar kostenlos im Finanzamt abgegeben und am Samstag, 3. März 2012 ist im Finanzamt Durlach „Tag der offenen Tür“, an dem Fragen zu „Elster“ aber auch Fragen rund um die vorhandenenen Ausbildungsmöglichkeiten im Finanzamt beantwortet werden.

Weitere Informationen

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