Registrierung im ElsterOnlinePortal (EOP) - Wie und warum?

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

„Ab 01.01.2013 können aufgrund einer gesetzlichen Änderung Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch mit Authentifizierung im sogenannten Elster Online Portal (EOP) übermittelt werden“, so der Vorsteher des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach Ulrich Buggisch.

Die Registrierung im EOP ist Ihre elektronische Unterschrift, mit der Sie sich gegenüber der Finanzverwaltung als Datenlieferer ausweisen. Mit einer Registrierung (= Authentifizierung) können Sie unterschiedliche Steuernummern und unterschiedliche Steuerarten bedienen – Mehrfachregistrierungen sind nicht notwendig. Sofern Sie einen Steuerberater beauftragt haben, benötigen Sie keine eigene Registrierung, da Ihr Steuerberater alle Formalitäten für Sie erledigt.

Unabhängig von der eigenen Registrierung erstellen Sie wie gewohnt Ihre Steuererklärung/Voranmeldung am PC – z. B. mit dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung Elsterformular oder einer anderen kommerziellen Steuersoftware mit Elsterschnittstelle.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung/Voranmeldung fertiggestellt haben und die Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden sollen, kommt Ihre Registrierung im ElsterOnlinePortal zum Zuge. Sie wählen im Bereich der Datenübermittlung  - Steuerdaten an die Finanzverwaltung übertragen -  die Datenübermittlung mit Authentifizierung aus. Dies ist mit allen gängigen Steuerprogrammen möglich. Dadurch wird Ihre im EOP hinterlegte elektronische Unterschrift  in den Datensatz, den Sie gleichfalls elektronisch übermitteln, eingebunden. In diesen Fällen ist es nicht mehr notwendig, eine Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt einzureichen. Lediglich gesetzlich vorgesehene Belege sind ggf. gesondert in Papierform mit einem Hinweis auf die Datenübermittlung einzureichen.

Unabhängig davon können Steuererklärungen – nicht die Lohnsteuer- oder Umsatzsteuervoranmeldungen -  auch weiterhin ohne Authentifizierung an das  Finanzamt elektronisch z. B. mittels Elsterformular übermittelt werden. In diesen Fällen muss eine ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Steuererklärung in Papierform an das Finanzamt übersandt werden. Erst mit Eingang der komprimierten Steuererklärung erhält der Bearbeiter des Finanzamtes davon Kenntnis, dass elektronische Daten vorhanden sind und kann diese bearbeiten.

Bei Fragen zu Elsterformular, zur Datenübermittlung und zum ElsterOnlinePortal stehen Ihnen die Elsteransprechpartner des Finanzamtes Herr Baumgärtner (Tel. 0721 / 994 1110) und Herr Stimmer (Tel. 0721 / 994 1660) zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Finanzamts im Bereich „Services – Elster“ (s. Links).

Außerdem, so Vorsteher Buggisch abschließend, „ist eine Registrierung im ElsterOnlinePortal mit der persönlichen Identifikationsnummer auch für Arbeitnehmer interessant. Denn dann können Sie Ihre persönlichen ELSTAM-Daten (elektronische Steuerabzugsmerkmale) einsehen und verwalten, die Ihr Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug ab Einstieg in dieses Verfahren im Laufe des Jahres 2013 berücksichtigt.“

Weitere Informationen

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