Hygiene-Verstöße werden im Internet veröffentlicht

Karlsruher Hygienesiegel. Grafik: pm

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Beanstandete Lebensmittelbetriebe ab 1. September 2012 auf der Homepage der Stadt Karlsruhe

Für mehr Transparenz im Verbraucherschutz soll eine Neuregelung des Lebensmittel- und Futtergesetzes sorgen, die am 1. September in Kraft treten wird. Die "schwarzen Schafe" unter den rund 4.000 Karlsruher Gaststätten, Kantinen und Lebensmittelbetrieben müssen dann damit rechnen, sich auf der städtischen Internetseite wiederzufinden.

"Erhebliche und wiederholte Zuwiderhandlungen gegen Hygienevorschriften und gegen Vorschriften, die dem Gesundheitsschutz- oder Täuschungsschutz dienen und bei denen deshalb eine Geldbuße über 350 Euro zu erwarten ist, sind zu veröffentlichen", erwartet der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes, Dr. Björn Weiße, mit den verschärften Regelungen "mehr Transparenz im Verbraucherschutz".

Die Namen der beanstandeten Lebensmittelbetriebe, ihre Anschrift und die Art des Verstoßes finden die Verbraucherinnen und Verbraucher ab 1. September 2012 unter www.karlsruhe.de. Wenn Schadstoffhöchstmengen überschritten werden, wird neben dem Hersteller des Produkts zudem der Verantwortliche des Betriebes veröffentlicht.

"Mit dieser gesetzlichen Regelung wird unsere Bewertung von Lebensmittelbetrieben, Gaststätten und Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sinnvoll ergänzt", verweist Weiße auf das Karlsruher Hygienesiegel, den so genannten Smiley, mit dem seine Behörde seit 2010 Betriebe auszeichnet, die besonders auf Hygienevorschriften achten und Eigenkontrollen durchführen. Die rund 200 ausgezeichneten Karlsruher Unternehmen sind ebenfalls im Internet unter www.karlsruhe.de aufgelistet und zudem in einem Webstadtplan eingezeichnet.

Dass die Lebensmittelsicherheit in Karlsruhe ernst genommen wird, zeigen die rund 2.400 Kontrollen in den Karlsruher Lebensmittelbetrieben im vergangenen Jahr. Etwa 280 Überprüfungen wurden nach Verbraucherbeschwerden vorgenommen. Rund 1.500 Proben wurden in den Laboren untersucht. In den vergangenen Jahren mussten jährlich im Schnitt 20 Betriebe wegen eines schweren Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften beanstandet werden.

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