Durch die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung gelangen Ihre Daten schneller zum Bearbeiter – die Durchlaufzeit im Finanzamt wird verkürzt. Denn Steuererklärungen, die nur in Papierform angeliefert werden, müssen aufbereitet werden, damit der Bearbeiter auf Ihre Daten elektronisch zugreifen kann. So sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:
- Steuererklärungen und Belege werden getrennt
- Steuererklärung wird gescannt (elektronische Daten werden erzeugt)
- Seiten, die der Scanner nicht erkennen kann, müssen manuell zugeordnet werden
- Steuererklärung und Belege werden wieder zusammengeführt
- die gescannten Daten werden Korrektur gelesen, bearbeitet und ggf. berichtigt
- Steuererklärung und Belege werden dem zuständigen Bearbeiter zugeleitet
Diese ganzen Arbeitsschritte entfallen, wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln.
Soweit Sie die Daten ohne Authentifizierung elektronisch an das Finanzamt über-mitteln, reichen Sie die ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Steuer-erklärung, die am Ende der Datenübermittlung als PDF-Datei erzeugt wird, beim Finanzamt ein. Die elektronische Datenübermittlung ist mit jedem kommerziellen Steuerprogramm möglich – natürlich auch mit dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung „Elsterformular“ (zu erhalten im Internet unter www.elster.de). Und diejenigen, die ihre Steuererklärung bereits am PC fertigen und diese bisher ausgedruckt und nur in Papierform an das Finanzamt übermitteln, können durch einen einfachen Klick in ihrem Steuerprogramm auf „Datenübermittlung an das Finanzamt“ ohne große Anstrengung auch zu einer verkürzten Bearbeitungszeit ihrer Steuererklärung beitragen.
Gelangen auch Sie in den Genuss der Vorteile der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung. Sie erreichen nicht nur eine verkürzte Bearbeitungszeit. Durch die elektronische Übermittlung der Erklärung werden vorab auch Fehler verhindert, die beim Scannvorgang der Erklärung auftreten können. Liest der Scanner z. B. Daten ein, die er für richtig hält, wird der Bearbeiter beim Korrigieren der Daten auf diesen fehlerhaften Datensatz nicht hingewiesen – die Möglichkeit eines fehlerhaften Steuerbescheides ist gegeben.
Durch die elektronische Übermittlung der Daten profitieren somit alle Beteiligten.
Sollte Ihnen eine elektronische Übermittlung nicht möglich sein, können Sie die Bearbeitungszeit im Scannverfahren verkürzen, wenn Sie die Erklärungsvordrucke und Belege nicht miteinander verbinden, damit das Trennen von Erklärung und Belegen erleichtert wird.
Wenn Sie Fragen zur elektronischen Übermittlung haben, wenden Sie sich bitte an die Elsteransprechpartner Herrn Baumgärtner (Tel. 0721 / 994 2220) oder Herrn Stimmer (Tel. 0721 / 994 1660). Sie stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Und direkt und persönlich können Sie sich über das kostenlose Steuerprogramm der Finanzverwaltung „Elsterformular“ nicht nur im Finanzamt informieren. Auf der Offerta 2011 in der Zeit vom 29. Okt. 2011 – 06. Nov. 2011 ist das Finanzamt Karlsruhe-Durlach zusammen mit anderen Finanzämtern vor Ort vertreten, um Ihre Fragen zu Elsterformular zu beantworten.
Wir freuen uns bereits jetzt auf Ihre schnellere Steuererklärung in elektronischer Form.