Anfrage der Freien Wähler: Entflechtung der Kreuzung Fiducia-/Wachhausstraße

Freie Wähler

Eine prosperierende Ökologie, die die Freien Wähler für Karlsruhe verfolgen, ist die Partnerin einer umweltgerechten Ökonomie.

Diese wird von Industrie und Gewerbebetrieben gestaltet, die durch ihre Steuern den Bürgern erlauben, in allen Bereichen des Gemeinwesens das Angebot für ein lebenswertes Karlsruhe zu konkretisieren.

Diese Gewerbesteuerzahler haben aber auch das berechtigte Interesse, gute technische und stadtplanerische Bedingungen aus dem Aufgabenbereich der Stadt zu erhalten, damit der Kreislauf von Ökonomie und Ökologie nicht zum Erliegen kommt.

So auch im Bereich des Gewerbegebiets Durlach-Aue-Killisfeld, das viele Gewerbebetrieben wie Wertheimer oder Fiducia und ihren Mitarbeitern gute Arbeitsmöglichkeiten durch die Stadtnähe bietet.

Die Logistik dieser Betriebe wird allerdings durch die Verkehrsbedingungen an der Kreuzung Fiduciastraße/Wachhausstraße betrübt. Die lediglich 2 spurige Killisfeldstraße/Fiduciastraße, als direkte Anbindung an die Südtangente, ist laufend dadurch blockiert, dass sie an dieser ampelgeregelten Kreuzung keine Abbiegerspuren in die Wachhausstraße  aufweist, obwohl die  vorhandenen städtischen straßenbegleitenden Streifen hierfür geeignet wären.

Da  die Freien Wähler die verkehrsplanerischen Konzepte für viele Problembereiche in Karlsruhe vor dem Hintergrund einer fehlenden Generalverkehrsplanung beurteilen müssen, haben die Stadträte der Freien Wähler, Eduardo Mossuto und Jürgen Wenzel, nachfolgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

  1. Ist der planenden Verwaltung die unhaltbare Abbiegersituation und die dadurch bedingte Blockade der Killisfeldstraße/Fiduciastraße an der Kreuzung Wachhausstraße, an der Einfahrt zum Gewerbegebiet Killisfeld, bekannt?
  2. Ist der Verwaltung bekannt, dass hier eine Aufweitung zur Unterbringung von Abbiegerspuren auf städtischem Grund und Boden des straßenbegleitenden Verkehrsgrüns möglich ist?
  3. Ist eine solche Maßnahme auf der Liste der zu behebenden Problemfälle durch das Tiefbauamt oder wird sie dort aufgenommen?
  4. Wann wäre gegebenenfalls mit einer Realisierung zu rechnen?
  5. Ist eine solche Maßnahme eine Bauunterhaltungsmaßnahme oder müssen dafür gesondert Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden?

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