Unterstützt wird das Bemühen durch die Plakataktion „Sauberes Grün für Karlsruhe“. Besonders im Blickpunkt bei den Streifengängen stehen Hunde und das seit dem 7. Mai 2011 geltende Rauchverbot auf Kinderspielplätzen.
Nach der städtischen Grünanlagenverordnung sind Hunde auf den Wegen und Plätzen an der Leine zu führen. Dieser generelle Leinenzwang gilt nicht auf den speziell dafür ausgewiesenen Hundeauslaufflächen. Über 120.000 Quadratmeter Fläche stehen hierfür im Stadtgebiet zur Verfügung, auf denen die Lieblinge der Hundehalterinnen und Hundehalter nach Herzenslust rennen und springen dürfen. Nicht gestattet ist es, die Vierbeiner auf Spiel- und Liegewiesen zu führen oder laufen zu lassen. Auch darf in öffentlichen Anlagen kein Hundekot zurückgelassen werden. Dazu gibt es das Angebot der Stadt für alle Hundehalterinnen und Hundehalter kostenlos Beutel zur Aufnahme des Hundkots zu beziehen. Zu den über sechzig Verteilstellen im Stadtgebiet gehören unter anderem die Rathäuser, Wertstoffstationen, Schlecker-Märkte und mehrere Tierpraxen.
Beschwerden über freilaufende Hunde und deren Hinterlassenschaften erhält das Gartenbauamt regelmäßig. Hundehalterinnen und Hundehalter, die nicht bereit sind, sich an diese Regeln zu halten, müssen damit rechnen, dass ihr ordnungswidriges Verhalten mit einer Geldbuße geahndet wird. Die Ordnungskräfte der Stadtverwaltung werden also in den kommenden Wochen nicht immer nur freundliche Gespräche führen können, sondern auch bei Verstößen gegen die Grünanlagenverordnung Bußgelder verhängen müssen. Das gilt gleichermaßen für das Rauchverbot auf den Kinderspielplätzen.