Stellungnahme der AVG: Streik trifft die Falschen

Stellungnahme der AVG: Streik trifft die Falschen

Machtkampf unter Gewerkschaften zu Lasten unserer Fahrgäste.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) hat angekündigt, ihre Streikmaßnahmen zeitlich auszuweiten und ruft ihre Mitglieder zu einem 47-stündigen Arbeitskampf, beginnend am Donnerstag, 31. März 2011, 3 Uhr, auf (siehe „Artikel zum Thema“).

Besonders davon betroffen sind die Linien der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG), bei der auch GDL-Mitglieder tätig sind. Die GDL tritt in der Öffentlichkeit und gegenüber Eisenbahnfahrzeugführern massiv mit falschen Behauptungen hinsichtlich der Vergütungssituation bei Eisenbahnverkehrsunternehmen auf. Dabei übersieht sie, dass die AVG kein Konkurrent zur Deutschen Bahn AG ist, anders als eine Reihe von Wettbewerbsunternehmen insbesondere im norddeutschen Raum, die auch bestreikt werden. Die Situation von Eisenbahnfahrzeugführern in den einzelnen Unternehmen ist sehr unterschiedlich und verwehrt sich der Gleichmacherei der GDL.

Lokführer, die im Personen- oder Güterverkehr auf langen Strecken unterwegs und tagelang verreist sind, können tariflich nicht ebenso behandelt werden wie Lokführer, die immer an festen Einsatzorten und nach Wunschdienstplänen tätig werden. Letztlich geht es der GDL nur um die Stärkung ihrer eigenen Organisation und der Durchsetzung ihrer Machtansprüche.

Bei der AVG findet der Eisenbahntarifvertrag Anwendung, der erst kürzlich um 3,1 Prozent verbessert und bis Mitte 2012 verlängert wurde. Solange dieser Tarifvertrag läuft, können keine weiteren Lohnanpassungen durch Streik durchgesetzt werden (weder von der GDL noch von einer anderen Gewerkschaft).

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AVG gibt es eine Vielzahl von übertariflichen Entlohnungsbestandteilen. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit stets die Belange seiner Belegschaft im Auge gehabt und eine Vielzahl von sozialen Standards gesetzt. Maßlos darüber hinausgehende Forderungen kann die AVG aber nicht erfüllen, da diese Aufwendungen weder durch die Dienstleistungen der AVG eingebracht werden können, noch der Eigentümer (Stadt Karlsruhe) in Zeiten der Haushaltskonsolidierung weitere Finanzmittel zur Verfügung stellen kann.

Der Streik der Eisenbahnfahrzeugführer verletzt zudem den Solidargedanken unter den Arbeitnehmern, weil er auch die Arbeitsplätze aller anderen Arbeitnehmer bei der AVG gefährdet.

Die AVG bittet ihre Kunden um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten. Ein Schienenersatzverkehr durch Busse lässt sich kurzfristig nicht organisieren, weil keine verfügbaren Kapazitäten am Markt vorhanden sind.

Die AVG bittet ihre Fahrgäste weiterhin, ihren verständlichen Unmut nicht an dem noch einsatzbereiten Fahrpersonal auszulassen, denn diese versuchen, den Betrieb aufrecht zu erhalten und verdienen Lob für ihr Engagement. 

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