Für Unfälle oder Sachschäden, die durch schadhafte oder nicht mehr standfeste Grabmale hervorgerufen werden, haften die Nutzungsberechtigten der Grabstätte.
Die Karlsruher Friedhofsatzung schreibt vor, Grabmale dauerhaft zu gründen. Das Friedhofs- und Bestattungsamt ruft daher alle Personen, die Nutzungsrechte an Grabstätten auf den Karlsruher Friedhöfen haben, dazu auf, die Standfestigkeit des Grabmals zu prüfen. Sowohl schräg stehende als auch mit dem Fundament oder Sockel nicht mehr fest verbundene Grabmale müssen aufgerichtet und standsicher befestigt werden. Dabei empfiehlt das Amt, mit der standsicheren Befestigung nur hierfür zugelassene Unternehmen zu beauftragen.