Diese Umstellung, wird mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit sind keine edv-technischen Bearbeitungen im Finanzamt möglich.
Im Mittelpunkt stehen derzeit vor der Umstellung die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Anmeldungen. Sowohl die elektronischen Voranmeldungen als auch die elektronischen Anmeldungen für den Monat März 2011 - bei Dauerfristverlängerung auch diejenigen für den Monat Februar 2011 bzw. für das erste Quartal 2011 – müssen nach den einschlägigen Vorschriften zum 10. April 2011 übermittelt werden.
Zur Vermeidung von Verzögerungen sollten daher die Umsatzsteuer- und die Lohnsteuervoranmeldungen, die nach den gesetzlichen Vorgaben bis 10. April 2011 regelmäßig übersandt werden müssen, einmalig bis spätestens 05. April 2011 übermittelt werden. Dadurch können eine zeitnahe Bearbeitung und ggf. Erstattungen sichergestellt werden.
Die Steuerverwaltung will mit diesem Aufruf den Interessen der Steuerkunden gerecht werden und hofft auf entsprechende Unterstützung durch Abgabe der Anmeldungen.