Die Körpergröße des Radlers von geschätzten 182 cm passte nicht so richtig zu dem 22-Zoll Jugendfahrrad, zumal der Sattel auf der niedrigsten Stufe eingestellt war.
Angesichts der späten Stunde wollten die kontrollierenden Beamten die vorgetragene Story des jungen Mannes, es handle sich um sein eigenes Fahrrad und er sei gerade beim Training, nicht wirklich abnehmen. Zudem hatte er keinen Schlüssel für ein an dem Zweirad angebrachtes, geöffnetes Schloss und verstrickte sich bei den weiteren Nachfragen in Widersprüche. Letztlich räumte der „Nachtsportler“ ein, das Rad „ausgeliehen“ zu haben - leider wusste er aber nicht, von wem. Glücklicherweise fiel ihm noch der Ort ein, an dem er sich das Trainingsgerät „ausgeliehen“ hatte. Der rechtmäßige Eigentümer des Fahrrads im Wert von 150 Euro war dann auch rasch ermittelt.
Den Dieb erwartet nun eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.