Testkäufer für Alkohol und Tabak sollen Schwachstellen im Umgang mit Jugendschutzgesetz aufdecken

Stadt Karlsruhe

Die 16- bis 17-jährige Jugendliche aus dem Stadt- und Landkreis wurden für ihre Aufgabe geschult - Insgesamt 29 Freiwillige.

Mit jugendlichen Testkäufern wollen Stadt, Landkreis und das Polizeipräsidium Karlsruhe ab Juli 2011 die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Jugendliche durchsetzen und überwachen. Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, branntweinhaltige Getränke und Tabakwaren dürfen erst an junge Menschen ab 18 Jahren verkauft werden. Die Testkäufe sollen dazu beitragen, Schwachstellen im Umgang mit den Bestimmungen des Jugendschutzes aufzudecken. Gleichzeitig sollen sie bei den Verantwortlichen im Einzelhandel und im Gaststättenbereich, aber auch in der breiten Öffentlichkeit eine größere Sensibilität für die Gefahren von Alkohol und Tabakwaren für Kinder und Jugendliche erzeugen.

Das Konzept bezieht bereits die Erfahrungen von Testkäufen aus anderen Städten mit ein und soll vor allem präventiv wirken. Denn die Testkäufe helfen dabei, die Verfügbarkeit von Alkohol und Tabak einzuschränken. Sie reduzieren somit die Gefahr des Missbrauchs und leisten dadurch einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Diese reagieren wesentlich empfindlicher als Erwachsene auf Alkohol- und Tabakkonsum und tragen ein erhöhtes Risiko für körperliche Schäden und die Entwicklung einer späteren Suchtkrankheit.

Die Testpersonen sind 16- bis 17-jährige Jugendliche, die sich freiwillig und mit Einverständnis ihrer Eltern für dieses Projekt zur Verfügung gestellt haben. Außerhalb ihres sozialen Umfelds versuchen sie in Gaststätten, im Einzelhandel oder an Tankstellen Alkohol- und Tabakwaren zu kaufen. Dabei dürfen die Testkäufer jedoch nicht auf den Verkauf der Waren drängen und müssen wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Alter machen. Die Behörden begleiten sie bei den Testkäufen und dokumentieren den Einsatz. Bei eventuellen Verstößen gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden die Verkaufsperson sowie deren Vorgesetzter unmittelbar nach dem Testkauf von der Begleitperson auf den Gesetzesverstoß aufmerksam gemacht und gegebenenfalls eine Anzeige erstattet.

Für die Aktion haben sich 29 Testkäuferinnen und Testkäufer aus der Stadt und dem Landkreis bereit erklärt. Sie wurden in einer speziellen Schulung umfassend auf ihre Aufgabe vorbereitet.

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