Allerdings kann das städtische Schul- und Sportamt nicht alle Höfe freigeben. Denn in den Ferien laufen notwendige Baumaßnahmen in zahlreichen Schulen und auf deren Gelände.
Aufsichtspersonen stellt die Stadtverwaltung in den geöffneten Höfen nicht bereit. Auch übernimmt sie keine Haftung für Unfälle und Schäden. Die Hausmeister der Schulen sind jedoch berechtigt, bei Verstößen gegen die Ordnung einzuschreiten. Die Nutzenden der Schulhöfe und die Personen, die für sie aufsichtspflichtig sind, müssen für angerichtete Schäden aufkommen.
Kinder im Alter bis 14 Jahren können während der Sommerferien montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr auf folgenden Schulhöfen spielen: Bergwaldschule im Bergwald, Grund- und Hauptschule Beiertheim, Grundschule Bulach, Federbachschule sowie Grund- und Hauptschule in Daxlanden, Grundschule Knielingen, Leopoldschule in der Innenstadt-West, Nebenius-Grund- und Realschule in der Südstadt, Schillerschule in der Oststadt, Weinbrennerschule in der Weststadt, Sophie-Scholl-Schule und Engelbert-Bohn-Schule in Oberreut, Humboldtgymnasium in der Nordweststadt, Markgrafengymnasium in Durlach, Otto-Hahn-Gymnasium in der Waldstadt.

















