Die 16 speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenlosen oder zu ermäßigtem Eintritt etwa in das Heidelberger Schloss, die Staatsgalerie Stuttgart, das Archäologische Landesmuseum Konstanz, das Technoseum in Mannheim oder das Karlsruher Zentrum für Kunst und Medientechnologie.
Angesprochen sind Familien, die mindestens drei Kinder haben, für diese Kindergeld bekommen und die zusammen leben. Aber auch Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, Familien mit schwer behinderten Kindern sowie Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit einem oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, können einen Antrag stellen. Als Familien gelten in diesem Falle auch Kindergruppen in Heimen oder kleinen Dörfern, die von einer Bezugsperson betreut werden. Anträge nehmen die Sozial- und Jugendbehörde im Rathaus West, das Stadtamt Durlach, sämtliche Ortsverwaltungen sowie die Bürgerbüros Rathaus Marktplatz, Süd und Ost entgegen. Der Landesfamilienpass ist unabhängig vom Einkommen. Wer ihn haben möchte, muss aber nachweisen, dass er Kindergeld oder Hartz IV bezieht oder dass sein Kind schwer behindert ist.
Stadtamt Durlach auf www.durlacher.de