Die zwischen dem 1. Oktober 2004 und dem 30. September 2005 geborenen Kinder müssen daher in der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden. Kinder, die an Privatschulen angemeldet werden, müssen zuvor an der zuständigen Grundschule unter Vorlage des entsprechenden Nachweises abgemeldet werden.
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. Juni 2006 geboren sind, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Sie erhalten dann den Status eines schulpflichtigen Kindes. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor die Schulleiterin oder der Schulleiter feststellt - eventuell unter Einbeziehung eines pädagogisch-psychologischen Gutachtens und eines Gutachtens des Gesundheitsamts. Ansonsten wird das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt.
Die Eltern im Bereich der Stadt Karlsruhe werden gebeten, folgenden Anmeldetermin wahrzunehmen: Dienstag, 16. März 2011, 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr. Zusätzlich stehen die einzelnen Schulsekretariate während ihrer Öffnungszeiten zur Verfügung.
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch. Alle anzumeldenden Kinder sollen möglichst persönlich vorgestellt werden. An diesem Tag müssen auch erkrankte Kinder und Kinder mit Behinderungen angemeldet werden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung und der Zurückstellung vom Schulbesuch. Dazu erteilen die Schulleiterinnen beziehungsweise Schulleiter Auskunft.
Die Aufnahme in eine bestimmte Schule kann eingeschränkt werden, wenn die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen auf Dauer nicht gewährleistet ist. Für den Bereich Südstadt gilt folgende Regelung: Kinder aus diesem Wohngebiet zwischen Schützen- und Kriegsstraße müssen in der Hans-Thoma-Schule angemeldet werden, alle Übrigen (einschließlich Schützenstraße) in der Nebenius-Grundschule.