Lebenspartnerschaften bei Standesämtern

Stadt Karlsruhe

Die Landesregierung hat zum 1. Januar 2012 die Zuständigkeit für die Mitwirkung an der Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auf die Standesämter der Gemeinden übertragen.

Wie das Ordnungs- und Bürgeramt (OA) mitteilt, erfolgt die Anmeldung der Lebenspartnerschaft damit ab Beginn des kommenden Jahres grundsätzlich bei dem Standesamt, in dessen Bezirk eine der Partnerinnen oder einer der Partner den Wohnsitz hat. Auf Wunsch kann die Lebenspartnerschaft aber auch in einer anderen Gemeinde erfolgen.

Seit August 2001 können unverheiratete volljährige gleichgeschlechtliche Partnerinnen oder Partner eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft begründen". Von dieser Regelung haben in Karlsruhe laut OA-Chef Dr. Björn Weiße bisher 243 Paare Gebrauch gemacht.

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