Dem mit Haftbefehl gesuchten Mann werden nicht weniger als 23 seit Ende 2010 verübte Diebstähle zum Nachteil von Rentnern im Alter zwischen 70 und 99 Jahren angelastet. Seine Beute geht mittlerweile in die Tausende von Euro.
Bei zwei aktuellen Taten in der Südweststadt wie auch in Oberreut fiel dem Langfinger am Mittwoch, 21. Dezember 2011 allerdings nur ein geringer Bargeldbetrag in die Hände.
Zagai geht fast immer nach demselben Strickmuster vor: er klingelt gut gekleidet an den Haustüren von Senioren und gibt sich überzeugend als Mitarbeiter einer Krankenversicherung, einer Behörde oder gar als Kriminalbeamter aus. Dabei gaukelt er den Rentnern und Rentnerinnen vor, Versicherungsunterlagen oder Personalpapiere überprüfen zu müssen. In der Vergangenheit ist er vereinzelt auch mit dem sattsam bekannten Glaswasser-Trick in Erscheinung getreten.
Hat er Einlass in die Wohnungen gefunden, verwickelt der Mann seine Opfer ins Gespräch und lenkt diese gekonnt ab. Zumeist nutzt er einen unbeobachteten Moment, um Bargeld und leicht zu transportierende Wertsachen an sich zu bringen. In mehreren Fällen stahl er aber auch Bargeld und Wertsachen unter den Augen seiner Opfer.
Hartmut Zagaj hat wegen Eigentumsdelikten bereits mehrjährige Haftstrafen in Deutschland und Frankreich verbüßt und ist ohne festen Wohnsitz. Als französischer Staatsangehöriger hat er Bezüge ins Nachbarland. Er ist 40 Jahre alt, hat schwarzes welliges Haar, das er zurückgekämmt trägt, ist 188 cm groß und von kräftiger Statur. Er wirkt gepflegt und tritt ebenso selbstsicher wie überzeugend auf.
Die Polizei warnt insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor dem Gauner und rät dringend, keine Fremden in die Wohnung zu lassen.
Sollte der Trickdieb neuerlich auftreten, bittet die Polizei um sofortige Nachricht unter dem Notruf 110. Hinweise auf den Aufenthaltsort des Gesuchten nimmt das Polizeirevier Südweststadt unter Telefon 939-4411 rund um die Uhr entgegen.
*Die Belohnung ist nur für Privatpersonen bestimmt und nicht für Personen, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Über ihre Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden.