Seit der letzten Vorstellung im OR hat sich erheblicher Klärungsbedarf in Sachen Landschaftsschutzgebiet (LSG) ergeben, da viele Gartenbaubetriebe in Durlach und Aue sich um ihre Existenz fürchten.
Die CDU-Durlach beantragt daher einen Sachstandsbericht zur geplanten Ausweisung des LSG Oberwald-Rißnert, insbesondere die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie weitreichend ist bzw. wie lange gilt der angekündigte Bestandsschutz für Anbauten, Neubauten oder auch Energieeffizienzmaßnahmen sowie auf Grundwasserentnahme?
- Wie wird die Grundwasserentnahme generell geregelt, da diese einen erheblichen Kostenfaktor darstellt?
- Fraktionsvorsitzender Griener erbittet insbesondere Auskunft wie mit Nachfolgeregelungen umgegangen wird um einen dauerhaften Erhalt der Gartenbaubetriebe zu gewährleisten, die sonst unter Umständen nicht mehr ohne weiteres vererbt oder veräußert werden können? Betriebe ohne Nachfolger können sich einen Rückbau ihrer Anlagen nicht leisten und werden zu Ruinen, wie eine ehemalige Gärtnerei am Rückhaltebecken. Der Wertverlust ist unseres Erachtens erheblich und käme einer Enteignung gleich.
- Das geplante LSG umfasst auch Sportvereine und sonstige öffentliche Flächen. Was ist damit fragt Ortschaftsrätin Böhler-Friess?
- Wie soll die Grenzziehung konkret verlaufen?
- Die CDU-Durlach möchte ausdrücklich wissen warum die Flurneuordnung zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt wird, wo doch gleichzeitig die Ausweitung des LSG Oberwald-Rißnert geplant ist?
- Warum wird die Flurneuordnung noch vor dem Weg- und Gewässerplan festgestellt?
















