Der elektronischen Steuererklärung „Elster“ gehört die Zukunft

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

Die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg stellt ab sofort den Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke ein. Das gilt erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2011.

„Der Papierversand der Erklärungsvordrucke ist umständlich, teuer und auch nicht umweltfreundlich“, so der Vorsteher des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach Ulrich Buggisch.

 Die elektronische Steuererklärung setzt sich mehr und mehr durch. Die Steuerverwaltung stellt hierzu kostenlos ihr Verfahren „ELSTER“ zur Verfügung. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen aber auch kommerzielle Steuersoftwareprogramme, die mit „Elsterschnittstellen“ zur elektronischen Übermittlung ausgestattet sind. Baden-Württemberg nimmt bei den elektronisch abgegebenen Steuererklärungen zwischenzeitlich den Spitzenplatz unter den Flächenländern ein. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Erklärungen hat sich in den letzten 6 Jahren um über 25 Prozent gesteigert und beträgt heute rund 33 Prozent. Die Bürgerinnen und Bürger haben daneben auch die Möglichkeit, die Steuererklärungsvordrucke elektronisch im Internet auszufüllen und herunterzuladen.

 Der zentrale Vordruckversand verursachte in den letzten Jahren einen sehr hohen Aufwand. Die Versendung der Erklärungsvordrucke hat jährlich durchschnittliche Kosten in Höhe von rund 860.000 Euro verursacht. Aufgrund der Vielfalt der mittlerweile für die individuellen Verhältnisse notwendigen Vordrucke wurde deren spezifische Zusammenstellung für den einzelnen Steuerbürger immer schwieriger. Letztlich konnte keine absolute Zielgenauigkeit beim Zentralversand gewährleistet werden. Manche Empfänger haben deshalb die nicht benötigten Papiervordrucke weggeworfen. Die Abschaffung des Versandes der Papiererklärungen trägt somit auch dem Umweltschutz Rechnung.

 Mit der Abschaffung des Zentralversands folgt Baden-Württemberg der Mehrheit der Bundesländer.

„Wir empfehlen die elektronische Abgabe der Steuererklärung. Sie bietet viele Vorteile. So brauchen z.B. Belege und Bescheinigungen nur auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt zu werden. Im Übrigen können, falls ELSTER bereits im Vorjahr genutzt wurde, die Vorjahresdaten übernommen und damit die Eingabe der Daten beschleunigt werden“, so der Amtsleiter Buggisch weiter.

 Nähere Informationen hierzu finden Sie auch unter www.elster.de. Darüber hinaus bietet die Steuerverwaltung die Vordrucke in Kürze auch elektronisch zum Ausfüllen und Herunterladen an. Für die Bürger des Landes Baden-Württemberg, die auch zukünftig ihre Steuererklärung auf den amtlichen Papiervordrucken abgeben möchten, werden wie bisher die Vordrucke alsbald in den Finanzämtern sowie in vielen Gemeindebüros zur Abholung weiterhin vorgehalten. Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt auf Anfrage des Bürgers ist grundsätzlich aber nicht vorgesehen.

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