Immer wieder kommt es zu Kellerüberschwemmungen, wenn das städtische Kanalnetz kurzfristig durch starke Regenfälle überlastet wird. Oder Oberflächenwasser dringt nach Wolkenbrüchen von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Häuser ein und verursacht so hohe Schäden.
Ein Großteil dieser Schäden könnte jedoch vermeiden werden, wenn die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer besser vorsorgen würden. Denn sie sind laut städtischer Entwässerungssatzung für die Unterhaltung und Wartung ihrer Grundstücksentwässerung verantwortlich.
Folgende Maßnahmen schützen die Keller vor Überflutung:
- Abwasseranlagen, die unterhalb der so genannten Rückstauebene liegen, dürfen nur über eine Pumpe entwässert werden.
- Sinkkasteneinläufe in Kellern müssen durch Rückstauschieber vor Abwasserrückfluss gesichert sein. Diese Schieber dürfen nur zum Ablassen von Wasser kurzfristig geöffnet werden.
- Außenliegende rückstaugefährdete Ablaufstellen können nur vor Überflutung geschützt werden, wenn zum Beispiel bei Kellerabgängen eine Versickerung vorgesehen ist. Größere tiefliegende Flächen sind allerdings über eine Hebeanlage zu entwässern.
- Das Tiefbauamt empfiehlt, die vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen der Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig durchführen zu lassen.
Das Tiefbauamt hat zu dieser Problematik die Broschüre "Schutz vor Kellerüberflutungen" sowie das Merkblatt "Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen" ausgearbeitet. Beide können beim Hausentwässerungsbüro des Tiefbauamts, Lammstraße 7, Zimmer D 347, abgeholt oder unter der Telefonnummer 0721/133-7453 angefordert werden. Informationen erhalten Interessierte außerdem montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr und für den Einzelfall auch nach Terminvereinbarung.
Im Internet (siehe „Weiterführende Links“) sind Broschüre und Merkblatt zu finden.
Tipps zur Grundstücksentwässerung geben die Experten des Tiefbauamts auch am Samstag, 21. Mai 2011 ab 10 Uhr beim Tag des Katastrophenschutzes auf dem Marktplatz.