Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erstmals wird dabei ein registergestütztes Verfahren eingesetzt, so dass - im Unterschied zur Volkszählung 1987 - nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt werden.
Knapp zehn Prozent der Bevölkerung werden bundesweit ab dem 10. Mai 2011 bei der Haushaltsbefragung angesprochen, auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. In Karlsruhe ist für die Durchführung und Organisation die Zensus-Erhebungsstelle der Stadt Karlsruhe zuständig. Speziell geschulte und verpflichtete Interviewerinnen und Interviewer führen die Befragungen durch, dabei sind die zu befragenden Bürgerinnen und Bürger zur Auskunft verpflichtet.
Wer persönlich befragt werden soll, erhält ab Anfang Mai eine Benachrichtigung durch das Statistische Landesamt beziehungsweise die städtische Erhebungsstelle und eine Terminankündigungskarte zusammen mit Informationen zur Erhebung. Die Interviewerinnen und Interviewer können sich ausweisen und sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten.
Einzelangaben der Befragung werden strikt geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Alle an der Durchführung des Zensus beteiligten Personen sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besondern verpflichtet. Informationen fließen nur in eine Richtung: aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Das heißt, Einzelangaben dürfen nicht an Behörden weitergegeben werden. Für Fragen ist eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 0800 58 87 854 geschaltet.