Ein junger Mann hatte am Sonntagnachmittag während des Besuches in der Messe seinen Rottweiler in dem Pkw zurückgelassen. Als der Hundehalter zurückkam, fand er seinen Vierbeiner regungslos mit nur noch leichter Atmung. Trotzdem sich in der Folge Sanitäter um das Tier kümmerten, verendete der Hund kurze Zeit später. Gegen den 35-jährigen Mann wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeihundestaffel darauf hin, dass schon bei der derzeit herrschenden starken Sonnenstrahlung das Zurücklassen von Hunden im Pkw große Gefahren birgt. Selbst bei spaltbreit geöffneten Fenstern kann sich der Innenraum eines in der Sonne geparkten Autos derart aufheizen, dass es zu einer starken Erhöhung der Körpertemperatur des Hundes und somit zu lebensbedrohlichen Umständen kommen kann. Außerdem besteht durch das verstärkte Hecheln zum Temperaturausgleich die Gefahr der Austrocknung des Hundes.
Deshalb sollten Hundehalter immer für eine ausreichende Belüftung des Innenraumes sorgen und dabei auch beachten, dass die Scheiben bei neueren Fahrzeugmodellen nach einer gewissen Zeit automatisch schließen können. Einem dennoch im Auto bei geöffneten Scheiben zurückgelassenen Hund sollte ausreichend Wasser zur Verfügung stehen. Doch auch dies gibt nicht absolute Sicherheit, denn Hunde können den Wassernapf auch umwerfen. Deshalb: Regelmäßig nach dem geliebten Tier schauen und das Auto bei wandernder Sonne in den Schatten umparken oder den Hund wenn möglich gleich zu Hause lassen.