Das bedeutet für die Bürger konkret, dass in diesem Zeitraum keine Steuererklärungen bearbeitet werden und Anfragen durch die Finanzämter nicht beantwortet werden können, so Manfred Schubnell, Leiter des Finanzamts Karlsruhe-Stadt, in einem Pressegespräch am 14. April 2011 und sein Durlacher Pendant Ulrich Buggisch. „Ohne EDV geht bei den Finanzämtern gar nichts“, betonen die Finanzamtsleiter. Sie bitten daher, in dieser Zeit von Anfragen bei den Finanzämtern abzusehen. Die zentralen Informations- und Annahmestellen seien aber geöffnet. Selbstverständlich sei während der Zeit der Umstellung die Abgabe von Steuererklärungen über ELSTER und auch in Papierform möglich, erläuterten Schubnell und Buggisch.
Die Finanzminister des Bundes und der Länder haben im Jahr 2005 beschlossen, zukünftig einheitliche, in allen Ländern einzusetzende EDV-Verfahren für ihre Steuerverwaltungen zu realisieren. Das Vorhaben heißt KONSENS und steht für KOordinierte Neue Software ENtwicklung der Steuerverwaltung.
Die künftig zum Einsatz kommenden EDV-Verfahren basieren auf Soft- und Hardwarelösungen, die bereits in Bayern und 11 weiteren Bundesländern im Einsatz sind. Sie wurden für den Einsatz in Baden- Württemberg in bestimmten Bereichen erweitert. So wurde z. B. die in Baden-Württemberg bereits eingesetzte Technik des Scannens von Steuererklärungen eingearbeitet.
In der zweiten Aprilhälfte 2011 sind landesweit rund 18 Millionen Steuerkonten in das neue EDV-System zu übertragen. Hinzu kommen rund 35 Millionen Einkommensteuer-Festsetzungen und 320 Millionen Archivelemente. „Für die technische Umstellung ist es erforderlich, die bislang von den Finanzämtern verwendeten EDV-Verfahren ab dem 20. April 2011 abzuschalten. Das neue EDV-System wird am 2. Mai 2011 hochgefahren und sukzessive in Betrieb genommen“, erläutert Schubnell.
Schubnell und Buggisch bitten auch um Verständnis dafür, dass für eine Übergangszeit das „Veranlagungsgeschäft“ langsamer gehen wird. Die neuen Verfahren bringen eine völlig veränderte Umgebung für die Anwender mit sich. Auch müssen in den ersten Wochen nach der Umstellung die in der Zeit des Stillstands eingegangenen Steuererklärungen, Schreiben und aufgelaufene Zahlungsvorgänge abgearbeitet werden. „Wir haben aber gut vorgearbeitet“, so Schubnell. Seit Januar seien nahezu sämtliche Beschäftigte der beiden Finanzämter in den neuen Verfahren geschult worden. Außerdem hätten sie unter Einsatz von Überstunden möglichst viele Steuererklärungen bearbeitet. So starten die Karlsruher Finanzämter mit einem nur geringen Arbeitsvorrat des Veranlagungszeitraums 2009 in die Umstellungsphase. Diese Überstunden würden jetzt in der Zeit des Stillstands abgebaut. Aus diesem Grunde seien die Beschäftigten auch telefonisch schwieriger zu erreichen. Insbesondere seien auch keine konkreten Auskünfte zum Bearbeitungsstand möglich.
Einen kleinen Anreiz können Schubnell und Buggisch aber zumindest für einige Steuerbürger bieten. „Da auch die Vollstreckungsstelle nicht arbeiten kann, können in dieser Zeit auch keine Pfändungen und sonstige Zwangsmaßnahmen ergehen“. Außerdem würden die Finanzkassen der Ämter in der Umstellungsphase keine Lastschriften einziehen.