Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur erstmaligen Anwendung der ELStAM - nach derzeitiger Planung ab Anfang 2012 - ihre Gültigkeit.
Wer seinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte für 2010 vorgelegt hat, braucht im Regelfall nichts unternehmen, denn die Besteuerungsmerkmale und auch die eingetragenen Freibeträge gelten für das Jahr 2011 weiter.
Ändern sich die Besteuerungsmerkmale oder Freibeträge der Lohnsteuerkarte 2010 ab oder im Jahr 2011, müssen Arbeitnehmer die Karte 2010 bei Ihrem Arbeitgeber anfordern und bei ihrem Wohnsitz-Finanzamt die Änderungen auf dieser Karte eintragen lassen.
Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 mit Wirkung ab 2011 geht die Zuständigkeit von den Gemeinden auf die Finanzverwaltung über.
Benötigt ein Arbeitnehmer für 2011 (erstmals) eine Lohnsteuerkarte, stellt das Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (sogenannte Ersatzbescheinigung) aus.
Darüber hinaus stellt das Finanzamt für das Jahr 2011 eine Ersatzbescheinigung aus, wenn die Lohnsteuerkarte 2010 verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist.
Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Weitere Informationen zum neuen Verfahren “elektronsiche Lohnsteuerkarte - ELStAM“ finden Sie auf der Internetseite des Finanzamts Karlsruhe-Durlach unter den aktuellen Mitteilungen.
Zusätzlich ist eine Info-Broschüre an der Pforte oder im Kundenzentrum des Finanzamts Karlsruhe-Durlach in der Prinzessenstraße 2, 76227 Karlsruhe erhältlich.
Finanzamt Karlsruhe-Durlach (inkl. Links) auf www.durlacher.de