Die Bundesfinanzverwaltung wird die Lohnsteuer der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2012 durch ein elektronisches Verfahren erheben. Die bisherige gelbe Lohnsteuerkarte in Pappe hat dann ausgedient. 2009 hatten die Gemeinden letztmalig die Lohnsteuerkarten versandt. „Bis zum Start des neuen elektronischen Verfahrens im Jahr 2012 gelten die gelben Lohnsteuerkarten, die für 2010 ausgestellt wurden, mit den darin enthaltenen Angaben auch für das Jahr 2011“, informiert Dr. Björn Weiße, der Amtschef vom Ordnungs- und Bürgeramt (OA). Die Bürgerbüros des OA stellen daher nur noch Lohnsteuerkarten aus, die für 2010 benötigt werden.
Da die für 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte auch für 2011 gilt, sind Beschäftigte bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die in der Lohnsteuerkarte enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Wer 2011 den Arbeitgeber wechselt, muss die Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vorlegen.
Das Finanzamt ist ab dem nächsten Jahr für alle Änderungen zuständig, die sich erst 2011 ergeben. So müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Finanzamt informieren, wenn sich Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zu ihren Gunsten ändern. Sie sind dann verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen. Um Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 zu vermeiden, können sie beim Finanzamt beantragen, dass Freibeträge herabgesetzt werden. Wer 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzlohnsteuerkarte benötigt, erhält vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte.
Finanzamt Karlsruhe-Durlach auf www.durlacher.de