Das Landschaftsschutzgebiet am Turmberg, das bereits seit 1962 besteht, soll größer werden. Das hat der Gemeinderat im vergangenen Oktober einstimmig beschlossen. Jetzt ist die entsprechende Verordnung fertig und wird öffentlich ausgelegt. Interessierte können vom Montag, 25. Januar, bis zum Montag, 15. Februar 2010, während der üblichen Bürostunden zur unteren Naturschutzbehörde des Zentralen Juristischen Dienstes kommen und die Planungen einsehen. Sie liegen im Rathaus am Marktplatz im Zimmer C 323 aus. Zugleich können sie auch im Rathaus Durlach, Zimmer 213, eingesehen werden.
Die Planungen sehen vor, die unter Landschaftsschutz stehenden Flächen im Norden im Bereich Augustenberg und des Bergfriedhofes Durlach zu erweitern. Zudem ist die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet am Turmberg redaktionell neu gefasst. Damit tragen die amtlichen Naturschützer neueren Entwicklungen im Naturschutz Rechnung. Schutzzweck ist unter anderem, die bewaldeten Berghangzonen zu erhalten und dem Buchenwald wegen seiner Bedeutung für den Naturhaushalt Entwicklungschancen zu geben. Den Bewohnerinnen und Bewohnern des städtischen Verdichtungsraums soll das Schutzgebiet einen naturnahen Erholungsraum gewährleisten. Auch soll die Verordnung dabei helfen, einen gefährdeten, aber ökologisch wertvollen Kulturlandschaftstyp mit extensiv genutzten Streuobstwiesen und Feldflecken zu erhalten.
Das unter Schutz gestellte Gebiet gehört teilweise zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) „Pfinzgau-West" im europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Es wird im Wesentlichen im Norden durch die Grötzinger und die Augustenburgstraße begrenzt, im Osten durch die Stadtteilgrenze zwischen Grötzingen und Durlach. Die Grenze im Süden stellt der Stupfericher Weg (am Thomashof) dar. Die Westgrenze bilden die Rittnertstraße und die Straße „Am Friedhof“ sowie die Wohngebiete dazwischen. Der Wortlaut der Verordnung kann in den amtlichen Bekanntmachungen der StadtZeitung vom 15. Januar 2010 sowie im Internet über www.karlsruhe.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ nachgelesen werden.