Ordnungs- und Bürgeramt rät zu vorsichtigem Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Silvester 2010. Grafik: cg

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Viele Karlsruher Bürgerinnen und Bürger feiern den Jahreswechsel traditionell mit einem Feuerwerk.

Weil das Abbrennen von Krachern, Böllern und Raketen nicht nur jede Menge Spaß, sondern auch einige Risiken mit sich bringt, rät das städtische Ordnungs- und Bürgeramt zum vorsichtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk und weist auf die vielen Verletzungen hin, die jedes Jahr durch einen unsachgemäßen Umgang entstehen. „Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Aber nicht nur gesundheitliche Schäden sind zu beklagen, auch kranke und ältere Menschen haben unter dem Lärm zu leiden. Sogar Brände mit hohen Sachschäden, die durch Feuerwerkskörper ausgelöst werden, sind nicht selten“, erklärt Dr. Björn Weiße, Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes. So dürfen Feuerwerkskörper auch nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.

„Gefahren gehen aber nicht immer vom Verhalten des Verbrauchers aus, sondern häufig von Feuerwerkskörpern, die in Deutschland nicht zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen“, sagt Weiße. Diese Anforderungen legt das Bundesamt für Materialforschung und –prüfung (BAM) fest. In Deutschland darf nur von der BAM zugelassene Pyrotechnik der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Zur Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen diese erwerben. Böller und Raketen, die zur Pyrotechnik der Kategorie 2 gehören, dürfen ab dem 18. Lebensjahr gekauft und abgebrannt werden. Zulässig ist der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 erst am morgigen Mittwoch, 29. Dezember 2010, zünden darf man das Feuerwerk nur am Freitag, 31. Dezember 2010, und am Samstag, 1. Januar 2011.

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