Erneut witterungsbedingte Verkehrsunfälle

Polizeibericht Durlach

Auch am Dienstag (30. November 2011) musste die Polizei auf den Straßen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe wieder eine ganze Reihe witterungsbedingter Verkehrsunfälle aufnehmen.

 

Allerdings war deren Gesamtzahl zwischen 00.00 und 10.30 Uhr mit zwanzig, gemessen am gleichen Zeitraum zuvor, als noch fünzig solcher Unfälle registriert wurden, doch deutlich geringer.

Wiederum handelte es sich um meist kleinere Auffahrunfälle, Rutscher oder um Abkommen von der Straße, bei denen lediglich Blechschäden zu verzeichnen waren. Vereinzelt kam es aber auch zu schwereren Folgen.

Glück hatte ein 23-Jähriger, der auf der Bundesstraße 36 bei Neureut ohne Führerschein, aber mit fast 2,0 Promille in Richtung Süden unterwegs war,  als er infolge Eisglätte von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Trotz erheblichem Sachschaden blieb er unverletzt. (siehe unser Medien-Info "Alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs")
Ein sehr schwerer Unfall ereignete sich im morgendlichen Berufsverkehr auf der Bundesstraße 36 bei Graben-Neudorf, wo eine 27 Jahre alte Frau mit ihrem Pkw in den Gegenverkehr schleuderte und lebensgefährlich verletzt wurde (nähere Informationen hierzu in unserem Info "Junge Frau lebensgefährlich verletzt").
Nach Einschätzung der Polizei müssen sich viele Verkehrsteilnehmer noch  auf die winterlichen Straßenverhältnisse einstellen.
Hierzu zählen neben der richtigen Ausrüstung des Fahrzeuges auch der vorsichtige Umgang beim Betätigen von Gas und Bremse, ein erheblich größerer Sicherheitsabstand, eine besonders vorausschauende Fahrweise sowie ein großzügiger Zeitplan.

Besondere Vorsicht gilt am Waldrand, auf Brücken und auf Rampen, wo auch bei ansonsten trockener Fahrbahn plötzlich Straßenglätte auftreten kann.

Wer bei den derzeit herrschenden Witterungsverhältnissen ohne Winterausrüstung, insbesondere ohne Winterreifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Dies kann nicht nur Bußgelder zur Folge haben. Wer aufgrund falscher Bereifung einen Unfall verursacht, riskiert auch seinen Versicherungsschutz. Zwar gehen die Versicherungen regelmäßig in Vorleistung; bei grob fahrlässigem Verhalten fordern sie das erstattete Geld aber zurück.

Deshalb gilt: wer sein Fahrzeug jetzt noch nicht wintertauglich gemacht hat, sollte dies umgehend nachholen. "Sommerautos" sollten bei Schnee und Glatteis auf Grund des Gesagten stehen gelassen werden.

Polizei auf www.durlacher.de

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