Bei der folgenden kriminalpolizeilichen Vernehmung räumte der Drogenkonsument sogar den Eigenanbau von Cannabis ein. In seiner Wohnung fanden die Ermittler dann auch zwei sogenannte "Indoor-Anlagen" mit zahlreichen Cannabisstauden und bereits getrockneten Pflanzen, die rund 140 Gramm Marihuana ergaben.
Neben der Verkehrsordnungswidrigkeit muss sich der Mann nun auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.